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Risiko: Erhöht

Gewerbeauskunftsregister.at: Das sündteure Abo im Kleingedruckten

Kategorie: Verbraucherwarnungen · Veröffentlicht: 2.10.2026 · Zuletzt aktualisiert: 3.10.2026

Kurzfassung

Worum geht es? Aktueller Betrugsfall, gemeldet von Watchlist Internet. Details siehe verlinkte Quelle.
Wer ist betroffen? Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland.
Wie hoch ist das Risiko? Erhöht

Warum wird gewarnt?

Diese Warnung wurde aufgenommen, weil sie auf einer Meldung von Watchlist Internet beruht. Sie soll andere Nutzerinnen und Nutzer vor dieser Betrugsmasche schützen. Das eingestufte Risiko ist erhöht.

So funktioniert die Betrugsmasche

  • Die Täter suchen gezielt österreichische Unternehmen an und schicken eine unaufgeforderte E-Mail.
  • Sie nutzen öffentlich zugängliche Unternehmensdaten, um das PDF persönlich und seriös wirken zu lassen – kein Datenleck nötig.
  • Sie fordern auf, die angeblichen Gewerbedaten zu prüfen und das ausgefüllte PDF unterschrieben bis zu einer knappen Frist zurückzusenden.
  • Erst im Kleingedruckten zwischen den Unternehmensangaben wird das eigentliche Angebot sichtbar: ein Basiseintrag für zwei Jahre zu 98 Euro pro Monat plus MwSt.
  • Mit der Unterschrift und Rücksendung soll ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommen.
  • Anschließend wird der Beitrag in Rechnung gestellt – auf Basis der 'Bestellung' durch die Rücksendung des unterschriebenen Formulars.

Woran erkennt man sie?

  • Unaufgeforderte E-Mail mit vorausgefülltem PDF-Formular, das zur Unterschrift und Rücksendung auffordert
  • Kosten (98 Euro monatlich für zwei Jahre) stehen nur im Kleingedruckten, nicht klar erkennbar
  • Kurze Rücklauffrist (im aktuellen Fall bis 02.10.2026) erzeugt künstlichen Zeitdruck
  • Domain gewerbeauskunftsregister.at wurde erst kürzlich (28.09.2026) geändert
  • Hinter dem Angebot steht die erst seit 19.06.2026 registrierte spanische Marketingagentur Advert2B SL aus Murcia
  • Die Website behauptet fälschlich einen Hauptsitz in 1080 Wien – der wahre Sitz liegt in Spanien
  • Das beworbene Register ist kaum bekannt und kein offizielles Behörden- oder Kammerregister
  • Gewinn ohne Teilnahme oder „Gratis“-Angebot mit Datenabfrage

So schützt du dich

  • Das PDF auf keinen Fall unterschrieben zurücksenden – schon die Rücksendung soll den Vertrag auslösen.
  • Vor jeder Unterschrift das Kleingedruckte vollständig lesen, insbesondere Laufzeit, Kosten und Widerrufsrechte.
  • E-Mail, Anhang und Website des Anbieters als Beweise sichern (Screenshots, PDFs speichern).
  • Im Zweifel die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) oder die Verbraucherzentrale um Einschätzung bitten.
  • Wurde bereits unterschrieben, sollte der Vertrag schriftlich angefochten und widersprochen werden – am besten mit Beratung der Verbraucherzentrale.
  • Bei Zahlungsaufforderungen nach ungewollter Unterschrift nicht ungeprüft zahlen, sondern Vorgang dokumentieren und ggf. Anzeige bei der Polizei erstatten.

Was du auf keinen Fall tun solltest

  • Das vorausgefüllte PDF nicht unterschreiben und nicht zurücksenden.
  • Nicht vorschnell auf eine Zahlungsaufforderung einzahlen, nur weil 'ein Vertrag zustande gekommen sei'.
  • Nicht aus Scham oder Zeitdruck klein beigeben – die Masche zielt bewusst auf ungeprüfte Reaktionen.
  • Keine weiteren persönlichen Daten (z. B. Bankverbindungen, Ausweiskopien) an den Absender übermitteln.

Häufige Fragen

Muss ich zahlen, wenn ich das Formular doch unterschrieben und zurückgeschickt habe?

Nicht automatisch. Eine Unterschrift unter einem unseriös aufgedrängten Formular ist nicht zwingend ein wirksamer Vertrag. Du solltest den Vorgang jedoch schnellstmöglich prüfen lassen, schriftlich widersprechen und Dich an die Verbraucherzentrale oder die WKO wenden.

Woher haben die Betrüger meine Unternehmensdaten?

Laut Watchlist Internet stammen die Daten aus ganz normalen, öffentlich zugänglichen Quellen wie dem Firmenbuch oder Branchenverzeichnissen. Es ist kein Datenleck und kein Hackerangriff nötig, um an Firmenname, Adresse und Kontaktdaten zu kommen.

Was passiert, wenn ich auf die E-Mail gar nicht reagiere?

Ohne Unterschrift und Rücksendung des Formulars kommt nach Darstellung des Artikels kein Vertrag zustande. Eine Reaktion ist dann nicht erforderlich. Die E-Mail sollte trotzdem als Beweis aufbewahrt werden.

Ist das 'Gewerbeauskunftsregister.at' ein offizielles Register?

Nein. Es handelt sich um ein privates Angebot einer spanischen Marketingagentur, nicht um ein behördliches oder kammereigenes Register. Seriöse Register wie das Firmenbuch oder die WKO verlangen für einen Eintrag keine derartigen Formulare per E-Mail.

Kann ich mich gegen eine nachträgliche Rechnung wehren?

Ja. Du solltest der Rechnung schriftlich widersprechen, den Vertrag anfechten und alle Unterlagen sichern. Für eine individuelle rechtliche Einschätzung ist die Verbraucherzentrale oder ein Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner.

Betroffene Daten

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Originalquelle

Weitere Informationen findest du in der Originalquelle.

Watchlist Internet ↗

Aktualisierungshistorie

  • 3.10.2026Beschreibung aktualisiert
  • 2.10.2026Warnung aus offizieller Quelle aufgenommen