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Risiko: Erhöht

Betrug auf Kleinanzeigen-Plattformen

Kategorie: Kleinanzeigen · Veröffentlicht: 6.7.2026 · Zuletzt aktualisiert: 23.7.2026

Betrüger nutzen den Namen der genannten Marke bzw. des Instituts. Die Marke bzw. das Institut selbst ist nicht Urheber dieser Betrugsversuche.

Kurzfassung

Worum geht es? Auf Kleinanzeigen-Marktplätzen locken Fake-Käufer und -Verkäufer auf gefälschte „Sicher-Bezahlen“-Seiten oder verlangen Vorkasse. Zahlungen und Daten landen bei Betrügern. Nur plattforminterne, geprüfte Zahlwege nutzen.
Wer ist betroffen? Nutzerinnen und Nutzer von Kleinanzeigen.
Wie hoch ist das Risiko? Erhöht

Warum wird gewarnt?

Diese Warnung wurde aufgenommen, weil sie auf einer Meldung von Polizeiliche Kriminalprävention beruht. Sie soll andere Nutzerinnen und Nutzer vor dieser Betrugsmasche schützen. Das eingestufte Risiko ist erhöht.

So funktioniert die Betrugsmasche

  • Betrüger schalten gefälschte oder übertriebene Anzeigen auf Kleinanzeigen- und Fahrzeug-Plattformen.
  • Sie spielen Interessenten seriöse Verkäufer oder Käufer vor und bauen Vertrauen auf.
  • Durch Vorspiegelung falscher Tatsachen (z. B. angebliche Mängelfreiheit, angeblicher Eigentum) wird das Opfer getäuscht.
  • Das Opfer wird um eine Vorauszahlung, Anzahlung oder Übermittlung von Zahlungsdaten gebeten.
  • Nach der Zahlung bricht der Kontakt ab oder die Ware wird nie geliefert.
  • Im Hintergrund steht der Straftatbestand des Betrugs nach Paragraph 263 StGB.

Woran erkennt man sie?

  • Angebote wirken besonders günstig oder ungewöhnlich vorteilhaft
  • Verkäufer oder Käufer möchten Vorkasse oder Anzahlung vor Erhalt der Ware
  • Kontakt läuft ausschließlich online, persönliche Übergabe wird vermieden
  • Zahlungsmittel sollen über unsichere oder unübliche Wege abgewickelt werden
  • Beim Online-Autokauf fehlen Nachweise für Fahrzeugzustand oder Eigentum
  • Druckaufbau: schnelle Entscheidungen werden gefordert, ohne Zeit zur Prüfung
  • Wechsel zu externem „Bezahllink“
  • Vorkasse / Versand vor Zahlungseingang

So schützt du dich

  • Nutze die Informationsangebote der Polizei, zum Beispiel die Initiative 'Sicherer Autokauf im Internet' (www.sicherer-autokauf.de).
  • Halte dich an den dort angebotenen Mustervertrag und beachte die beschriebenen Vorsichtsmaßnahmen.
  • Bezahle nie im Voraus, bevor du Ware oder Fahrzeug persönlich geprüft hast.
  • Sichere alle Nachrichten, Zahlungsbelege und Anzeigentexte als Beweise.
  • Bestelle kostenlose Printprodukte der Polizei zur Vorbeugung über das Medienangebot.
  • Wende dich bei Verdacht an deine örtliche Verbraucherzentrale oder die Polizei.

Was du auf keinen Fall tun solltest

  • Zahle keine Vorschüsse oder Anzahlungen, bevor du die Ware oder das Fahrzeug gesehen hast.
  • Gib keine Bank-, Kreditkarten- oder Kontodaten an unbekannte Personen weiter.
  • Lasse dich nicht unter Zeitdruck setzen – auch nicht von angeblich dringenden Interessenten.
  • Ignoriere verdächtige Anzeigen nicht, sondern melde sie der Plattform und der Polizei.
  • Versuche nicht, den Betrag auf eigene Faust zurückzufordern, sondern informiere die Behörden.

Häufige Fragen

Muss ich eine Anzahlung leisten, wenn ein Käufer oder Verkäufer darauf besteht?

Nein. Seriöse Geschäfte kommen auch ohne Vorkasse zustande. Bei Druck solltest du misstrauisch werden und die Transaktion abbrechen.

Woher wissen die Betrüger, was ich suche?

Sie durchsuchen gezielt Kleinanzeigen-Plattformen nach aktuellen Angeboten und Gesuchen und melden sich bei Inserenten.

Was kann ich tun, wenn ich bereits Geld überwiesen habe?

Sichere alle Beweise (Chats, Mails, Überweisungsbelege) und erstatte Anzeige bei der Polizei. Wende dich zusätzlich an deine Bank und an die Verbraucherzentrale.

Wo finde ich verlässliche Hilfen rund um den sicheren Online-Kauf?

Die Initiative 'Sicherer Autokauf im Internet' unter www.sicherer-autokauf.de bietet umfassende Tipps und einen Mustervertrag. Zusätzlich sind beim polizeilichen Medienangebot kostenlose Printprodukte erhältlich.

Welche Straftat liegt bei solchen Maschen vor?

Es handelt sich um Betrug im Sinne von Paragraph 263 des Strafgesetzbuches – die Erlangung eines Vermögensvorteils durch Täuschung anderer.

Betroffene Daten

Betrugsart

Kommentare

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Originalquelle

Weitere Informationen findest du in der Originalquelle.

Polizeiliche Kriminalprävention ↗

Aktualisierungshistorie

  • 23.7.2026Beschreibung aktualisiert, Merkmale ergänzt